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Die Visa-Arten

Das richtige Visum für Ihren Aufenthalt in den USA
Wer sich länger als 90 Tage in den USA aufhalten möchte, benötigt ein Visum.

Die Möglichkeiten sind vielfältig und richten sich vor allem danach, zu welchem Zweck Sie einreisen: Urlaub, Geschäftsreise oder gar eine befristete Arbeitsstelle.

Daneben gibt es auch Visa, mit denen Sie in den USA studieren können.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was es mit den einzelnen Visa für die USA auf sich hat.
Visa-Arten für die USA im Überblick
Visa für die USA lassen sich grob in 2 Arten gliedern:

Nichteinwanderungs-(Non-Immigrant) Visa, die nur zu einem vorübergehenden Aufenthalt in den USA berechtigen.

Einwanderungsvisa, mit denen sich der Antragsteller dauerhaft in den USA aufhalten darf.

Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Nichteinwanderungsvisa vor:
B Visa
Der letzte Punkt sorgt oft für Verwirrung, denn mit Arbeit ist hier nicht nur Arbeit gegen Bezahlung gemeint. Auch Praktika, ehrenamtliche Tätigkeiten oder Au-Pair-Aufenthalte sind mit dem B-Visum verboten.
B-1 Visum
Das B-1 Visum berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 180 Tagen im Rahmen einer Geschäftsreise. Dazu gehören beispielsweise:
  • das Knüpfen von Geschäftskontakten.
  • die Teilnahme an Konferenzen und Messen.
  • das Abschließen von geschäftlichen Verträgen.
B-2 Visum
Das B-2 Visum erlaubt USA-Reisen von bis zu 180 Tagen für private Zwecke, etwa:
  • Urlaub
  • Verwandtschaftsbesuche
  • medizinische Behandlungen
  • Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen wie Konzerte und Sport-Events
B1/B2 Visum
Nicht immer lassen sich geschäftliche und private Reisen klar trennen – z. B. wenn Sie nach der Teilnahme an einer Konferenz noch Urlaub in den USA machen wollen. Auch sind die Bedingungen für beide Visaarten gleich. Darum wird häufig ein kombiniertes B1/B2 Visum erteilt.
Studentenvisa
Folgende Visa berechtigen zur Aufnahme eines zeitlich befristeten Studiums in den USA:
F-1 Visum
Dieses Visum wird von ausländischen Studierenden in den USA benötigt. Voraussetzungen sind:
  • ein fester Wohnsitz außerhalb der USA und die Absicht, nach dem Studium dorthin zurückzukehren
  • hinreichende Kenntnisse der englischen Sprache, sofern der Kurs nicht in der Muttersprache des Antragstellers gehalten wird oder es sich um einen englischen Sprachkurs handelt
  • ausreichende finanzielle Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts und der Studienkosten.
Anders als beim B Visum ist die Arbeitsaufnahme mit dem F-1 Visum möglich. Studierende dürfen bis zu 20 Wochenstunden an ihrer Universität arbeiten und können eine Arbeitserlaubnis für die USA beantragen.
F-2 Visum
Ehepartner sowie unverheiratete, minderjährige Kinder, die den Antragsteller begleiten, benötigen das F-2 Visum. Wichtig: Die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit ist mit diesem Visum verboten. Kinder von F-1 Visumbesitzern dürfen die Grundschule und High School besuchen, aber kein Studium in den USA aufnehmen.
  • ein fester Wohnsitz außerhalb der USA und die Absicht, nach dem Studium dorthin zurück zukehren
  • hinreichende Kenntnisse der englischen Sprache, sofern der Kurs nicht in der Muttersprache des Antragstellers gehalten wird oder es sich um einen englischen Sprachkurs handelt
  • ausreichende finanzielle Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts und der Studienkosten.
Anders als beim B Visum ist die Arbeitsaufnahme mit dem F-1 Visum möglich. Studierende dürfen bis zu 20 Wochenstunden an ihrer Universität arbeiten und können eine Arbeitserlaubnis für die USA beantragen.
Visa zur befristeten Arbeitsaufnahme
Egal ob für ein Jahr oder nur einen Monat – wer in den USA arbeiten möchte, benötigt ein Visum. Folgende Visaarten kommen für diesen Zweck in Frage:
H-1 B Visum
Das H-1 B Visum richtet sich an hochqualifizierte Arbeitnehmer mit akademischem Abschluss. Dazu gehören z. B. Wissenschaftler, Ingenieure oder Architekten, die zeitlich befristet in den USA arbeiten möchten.

Bedingung ist hierbei, dass bereits ein konkretes Stellenangebot oder ein Arbeitsvertrag mit einem US-Unternehmen besteht, da dieses als Antragsteller fungiert.
L-1 Visum
Beim L-1 Visum handelt es sich um ein firmeninternes Versetzungsvisum. Das heißt, Antragsteller, die bereits am ausländischen Standort eines US-Unternehmens arbeiten, können damit zeitlich befristet zu einem Standort in den USA wechseln.
O-, P-, Q-Visum
Diese drei Visaarten sind für Personen interessant, die außergewöhnliche Fähigkeiten in einem der folgenden Gebiete besitzen:
  • Sport
  • Kunst und Kultur
  • Erziehung
  • Geschäftswesen
  • Filmindustrie
Das Visum gilt auch für deren Mitarbeiter/Begleiter im Rahmen von Veranstaltungen wie Sportevents, Aufführungen oder kulturellen Austauschprogrammen.
Handels- und Investoren Visa
Mit den Visaarten E-1 und E-2 dürfen sich Gewerbetreibende und Investoren in den USA aufhalten. Zwar läuft das Visum nach 5 Jahren aus; es kann jedoch unbegrenzt oft verlängert werden, solange die Kriterien erfüllt sind, dass das Unternehmen Mitarbeiter beschäftigt.
Familienmitglieder des Antragsstellers besitzen den gleichen Visa-Status. Außerdem können Ehegatten einen Antrag auf Arbeitserlaubnis stellen. Kinder sind bis zum Alter von 21 Jharen auf dem Visum mit drauf.
E-1 Handelsvisum
Unternehmer, die regelmäßig Handel mit den USA betreiben, können sich für das E-1 Visum bewerben. Voraussetzungen sind:
  • Der Großteil des Handels (mindestens 51 %) besteht zwischen Deutschland und den USA.
  • Der Handel umfasst den Austausch von Produkten, Geldern, Service, Transport, etc.
  • Der Handel mit den USA muss „beträchtlich“ sein – ständig, häufig und kontinuierlich.
  • Der zu entsendende Mitarbeiter muss eine qualifizierte Position wie Inhaber, Geschäftsführer, Manager oder spezialisierter Facharbeiter innehaben.
  • Der Mitarbeiter muss die gleiche Nationalität wie das entsendende Unternehmen haben.
E-2 Investorenvisum
Wer ein Unternehmen in den USA kaufen oder gründen will und dafür eine Investition tätigt, kann das E-2 Visum beantragen. Voraussetzungen hierfür sind, dass
  • mindestens 51% der Investition deutschen Eigentümern gehören.
  • die Höhe der Investition beträchtlich ist. Als Erfahrungswert gelten hier mindestens 80.000–100.000 USD.
  • Eine reelle Firma in den USA besteht oder im Aufbau begriffen ist.
  • die Gesamtinvestition muss getätigt sein bevor das Visum beantragt werden kann.
  • das Unternehmen Gewinn abwerfen wird und nicht nur dazu dient, den Lebensunterhalt des Antragstellers zu sichern.
  • die Anstellung von US-Bürgern angestrebt ist und das Unternehmen der US-Wirtschaft zugute kommen wird.
Wichtige Hinweise zum E-2 Visum
Neben all den genannten Kriterien müssen Antragsteller auch einen Businessplan für die nächsten 5 Jahre erstellen. Ideen und vage Pläne reichen dabei nicht aus. Stattdessen wollen die Konsularbeamten bereits getätigte Investitionen und konkrete Schritte sehen. Beim Anfertigen eines professionellen Businessplans helfen Ihnen gerne unsere Experten.

Geht es dann an den Aufbau der Firma, können Sie zuerst mit einem Touristenvisum für 90 Tage in die USA reisen. Dort können Sie geschäftliche Kontakte knüpfen und Vorbereitungen treffen, dürfen jedoch noch nicht arbeiten. Für die eigentliche Firmengründung müssen Sie nicht in den USA anwesend sein.

Auch sollten Sie sich bezüglich Steuerfragen mit einem Steuerberater zusammensetzen. Gerne vermitteln wir Ihnen dafür den Kontakt.
Sonstige Visa für die USA
Die meisten Personen, die sich länger in den USA aufhalten möchten, werden sich in einer der obigen Kategorien wiederfinden. Doch es gibt noch eine Reihe anderer Visa für die USA, etwa:
  • J Visa: Austauschschüler, Studierende und Au-Pairs
  • M Visa: nicht-akademische Fortbildungen
  • C1/D Visa: Besatzungen vom Schiffen und Flugzeugen
Zuständige Behörden für Visa in den USA
Je nachdem, welches Visum Sie für die USA beantragen, gibt es 2 verschiedene Anlaufstellen:
  • J Visa: Austauschschüler/-studierende und Au-Pairs
  • M Visa: nicht-akademische Fortbildungen
  • C1/D Visa: Besatzungen vom Schiffen und Flugzeugen
DOS (Department of State)
Das US-Außenministerium (Department of State) ist weltweit für US-Konsulate und Visa-Angelegenheiten zuständig. Wer ein Visum für einen zeitlich befristeten Aufenthalt benötigt, muss sich an eines der folgenden Generalkonsulate in Deutschland, Schweiz oder Österreich wenden:
  • Frankfurt
  • Berlin
  • München
  • Wien
  • Bern
  • München
Bitte beachten Sie: Das E-1 und E-2 Visum kann nur in Frankfurt, Wien oder Bern beantragt werden.
USCIS (United States Citizenship and Immigration Services)
Der  USCIS (United States Citizenship and Immigration Services) ist ein Teil des Department of Homeland Security und bearbeitet Anträge für Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse (Green Cards).

Wer sich dauerhaft in den USA aufhalten möchte, muss seinen Antrag zuerst bei der USCIS-Behörde einreichen. Wenn diese grünes Licht gibt, kann der Antragsteller einen Antrag auf Erteilung eines Visums beim US-Konsulat in Deutschland stellen.

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Ihr Visum in den USA – professionelle Hilfe

Es ist nicht immer leicht, sich im Dschungel der verschiedenen USA-Visa zurechtzufinden. Haben Sie dann das richtige Visum gefunden, steht noch der Antragsprozess an. Dieser stellt besonders Menschen mit Englisch-Defiziten vor große Herausforderungen.

Wir empfehlen dafür gerne unsere Partnerfirma. Sprechen Sie uns gerne an.